Letztwillige Verfügungen (Testamente) können eigenhändig (handschriftlich) oder notariell (Verurkundung durch einen Notar) erstellt werden.
Das Testament kann beim Notar, zu Hause oder bei der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz hinterlegt werden. Personen mit Wohnsitz in Thurnen können Ihr Testament gegen eine einmalige Gebühr von CHF 30.00 bei der Gemeindeschreiberei deponieren.
Hinterlegung
Übergeben Sie uns das Originaltestament in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit dem Namen und der Adresse der Verfasserin oder des Verfassers und mit dem Datum des Testamentes persönlich am Schalter.
Haben Sie Ihr Testament notariell erstellen lassen, können Sie den Notar mit der Zustellung beauftragen.